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Corona-Hilfen gehen in die nächste Verlängerung

Für Juli bis September gibt es Überbrückungshilfe III Plus und Restart-Prämie
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06.08.2021 — zuletzt aktualisiert: 13.09.2021

Corona-Hilfen gehen in die nächste Verlängerung

Für Juli bis September gibt es Überbrückungshilfe III Plus und Restart-Prämie

Trotz niedriger Inzidenzen und geringerer Corona-Beschränkungen können Unternehmer den Schalter nicht einfach umlegen und so weitermachen, wie vor der Corona-Krise. Vielen Unternehmen fehlt es an Liquidität und oft ist auch das Eigenkapital verbraucht. Die Umsätze entwickeln sich nach der Wiedereröffnung nicht wie erwartet oder gewünscht. Bereits Anfang Juni hat die Bundesregierung daher eine Verlängerung der Corona- Hilfen angekündigt.

Überbrückungshilfe III Plus für Juli bis September 2021
Die Überbrückungshilfe III Plus schließt sich nahtlos an die Überbrückungshilfe III an. Die Fördervoraussetzungen und der Verfahrensablauf sind nahezu identisch. Anträge sind wiederum zwingend durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt in einem vollständig digitalisierten Verfahren zu stellen, die Bescheidung und Auszahlung erfolgt über die Bewilligungsstellen der einzelnen Bundesländer. Wie bei allen Überbrückungshilfen muss auch nach einer bewilligten Förderung eine Schlussabrechnung erstellt werden, in der die tatsächlichen Umsätze und Fixkosten im Förderzeitraum nachzuweisen sind.

Hinweis: Überbrückungshilfe III Plus kann seit dem 23. Juli und bis 31. Oktober 2021 beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmer, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können monatlich Zuschüsse zu den Fixkosten von bis zu 10 Millionen Euro (bisher 1,5 Millionen Euro) erhalten. Wie hoch der Anteil der erstattungsfähigen Fixkosten ist, hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs im jeweiligen Fördermonat in Bezug zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 ab.
Überbrückungshilfe III Plus wird gewährt in Höhe von

— 100 % der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 %
— 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 %
— 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 %

Bei Umsatzeinbrüchen von mehr als 50 % werden wie bei der Überbrückungshilfe III weitere Zuschläge in Form von Eigenkapitalzuschüssen gezahlt. Für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, Veranstaltungsbranche sowie für den Einzelhandel gibt es zusätzliche Regelungen. Neu ist, dass Anwalts- und Gerichtskosten für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert werden.

Restart-Prämie soll Beschäftigung fördern
Personalkosten wurden bisher nur pauschal mit 10 % bzw. 20 % der förderfähigen Fixkosten (der Nr. 1 bis 11 des Fixkostenkatalogs des BMWi) berücksichtigt. Damit wurden Unternehmen benachteiligt, die ihr Personal weitgehend weiter beschäftigt haben oder bei denen die Personalauf-wendungen den höchsten Kostenblock bilden. Hier soll die sogenannte Restart-Prämie helfen, um Kurzarbeit zu beenden und die Neueinstellung von Personal zu fördern. Unternehmen, die nach der Wiedereröffnung ihr Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neues, sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal einstellen, erhalten ein Wahlrecht. Sie können wie bisher einen pauschalen Zuschuss in Form der Personalkostenpauschale erhalten oder eine Personalkostenhilfe (Restart-Prämie) zu den steigenden Personalkosten beantragen.

Die Restart-Prämie ermittelt sich als Differenz zwischen den Personalkosten im Fördermonat (maximal Personalkosten des Vergleichsmonats in 2019) und den Personalkosten im Mai 2021. Der Zuschuss beträgt 60 % dieser Differenz im Juli 2021, 40 % im August 2021 und 20 % im September 2021.

Beispiel: Ein Gastronomiebetrieb hatte schließungsbedingt im Mai 2021 nur Personalkosten in Höhe von 10.000 €. Mit der Wiedereröffnung im Juni konnten alle Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt und neue Mitarbeiter eingestellt werden. Die Personalkosten stiegen um 25.000 € auf 35.000 €. Die weiteren förderfähigen Fixkosten betragen monatlich 30.000 €. Die Umsätze in den Monaten Juli bis September 2021 liegen immer noch 30 % unter den Umsätzen der Vergleichsmonate in 2019.

Der Gastronomiebetrieb kann Überbrückungshilfe in Höhe von monatlich 14.400 € (40 % von 36.000 €, d. h. Fixkosten i. H. v. 30.000 € zzgl. Personalkosten-pauschale 20 % von 30.000 €) erhalten, für den Förderzeitraum insgesamt 43.200 €.
Alternativ kann für die gestiegenen Personalkos-ten neben monatlichen Fixkostenzuschüssen von 12.000 € (40 % von 30.000 €) die Restart-Prämie beantragt werden, in Höhe von:

— 15.000 € (60 % von 25.000 €) im Juli
— 10.000 € (40 % von 25.000 €) im August
— 5.000 € (20 % von 25.000 €) im September

Durch die Restart-Prämie erhöht sich der Förder-betrag um 22.800 € auf 66.000 €. Die Personalkosten werden somit mit 30.000 € und nicht nur mit 7.200 € bezuschusst.

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