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Steuertipp zum 12. Dezember

Riesterförderung mit Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug
Steuertipp zum 12. Dezember
Steuertipps
12.12.2021

Steuertipp zum 12. Dezember

Riesterförderung mit Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug

Unternehmer erhalten keine Riesterförderung – das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn Selbständige sind mittelbar riesterbegünstigt, wenn sie verheiratet sind und der Partner rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder Beamter ist. Schon ein Mini-Job mit einem Eigenanteil von 3,6 % Rentenversicherungsbeiträgen reicht aus. Dann können auch Unternehmerpartner mit einem privaten Riestervertrag eine Altersvorsorgezulage erhalten.

Jeder Riester-Sparer kann für seinen Vertrag maximal eine Zulage in Höhe von 175 Euro erhalten. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 300 Euro (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Um die vollen Zulagen zu erhalten, ist ein Eigenanteil in Höhe von 4 % des Vorjahresbruttoarbeitsentgelts des Arbeitnehmerehegatten zu zahlen, maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulagen und mindestens ein Sockelbetrag von 60 Euro. Prüfen Sie die Höhe des Eigenanteils, damit Sie die ungekürzte(n) Zulage(n) für 2021 erhalten.

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