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Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Geschäftsführer und Organe von Gesellschaften

Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Geschäftsführer und Organe von Gesellschaften
Veröffentlichung
01.10.2021

Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Geschäftsführer und Organe von Gesellschaften

Bereits seit Oktober 2017 besteht für Organe und Geschäftsführer von Gesellschaften die gesetzliche Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten in das seinerzeit neu geschaffene Transparenzregister eintragen zu lassen. Durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde das Transparenzregister zum 1. August 2021 erweitert.

 

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