Transparenzregister: Neue Meldepflichten für Geschäftsführer und Organe von Gesellschaften
Bereits seit Oktober 2017 besteht für Organe und Geschäftsführer von Gesellschaften die gesetzliche Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten in das seinerzeit neu geschaffene Transparenzregister eintragen zu lassen. Durch das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde das Transparenzregister zum 1. August 2021 erweitert.