E-Fahrzeug mit Geld-zurück-Garantie?
Wie die Treibhausgasminderungs-Quote Ihre Kosten reduzieren kann
Seit 2022 besteht die Möglichkeit, von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) zu profitieren. Die THG-Quote ermöglicht es, einen Teil der Mobilitätskosten für reine Elektrofahrzeuge (E-Fahrzeuge) zu kompensieren und ein kleines „Taschengeld“ über den THG-Quotenhandel zurückzuerhalten. Die Auszahlung dieser sogenannten THG-Prämie wird über den Verkauf einer entsprechenden Bescheinigung am Markt realisiert – meist unter Zuhilfenahme von externen Dienstleisten, die entsprechende THG-Quoten aufkaufen und am Markt handeln. Leider ist die zu erwartenden Prämie beim Verkauf an solche Unternehmen, wie schon in den vergangenen Jahren, noch einmal deutlich gesunken. Dennoch kann sich der Antrag lohnen.
Die Treibhausgasminderungs-Quote
Mineralölunternehmen sind verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen zu senken. Hierfür kann auch der im Straßenverkehr genutzte Strom angerechnet werden. Selbst wenn der Ladestrom aufgrund des Energie-Mixes auch aus fossilen Energieträgern gespeist wird, zählt er einheitlich zu den klimafreundlicheren Energieträgern im Verkehr. Er soll fossile Kraftstoffe bis zum Verbrenneverbot möglichst ersetzen. In der Berechnung wird dafür der tatsächlich geladene Strom bzw. der jährliche Schätzwert mit dem durchschnittlichen CO₂-Faktor des deutschen Strommixes und einem Effizienzfaktor für E-Fahrzeuge verrechnet, sodass der geringere Energiebedarf eines E-Fahrzeugs gegenüber Verbrennern ermittelt werden kann. Zusätzlich gibt es einen dreifachen Anrechnungsfaktor für Elektromobilität, um den Markthochlauf weiter zu beschleunigen.
Ohne Bescheinigung geht es nicht
Die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BlmSchV) bestimmt, welche Voraussetzungen und Nachweise nötig sind und bis wann die Unterlagen vorliegen müssen. Stromnutzungen für das nicht öffentliche Laden werden dabei nach § 7 der 38. BlmSchV mit einem jährlichen Schätzwert erfasst.
Das Umweltbundesamt prüft die Meldungen und stellt Bescheinigungen aus. Die Auszahlung erfolgt nicht durch das Umweltbundesamt. Vielmehr wird die Bescheinigung im Rahmen des Handels der Treibhausgasminderungs-Quote an quotenverpflichtete Unternehmen veräußert, die entsprechende Quoten benötigen.
Antragstellung
Privatpersonen und Unternehmen mit eigenen reinen E-Fahrzeugen können die THG-Prämie für das nicht öffentliche Laden erhalten. Für das Jahr 2025 muss der Antrag bis zum 15. November 2025 beim Umweltbundesamt vorliegen. Als Nachweis dient in der Regel eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit gut lesbaren Fahrzeugdaten.
Der Antrag kann eigenständig gestellt werden. Alternativ kann vorab ein Dienstleister beauftragt werden. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich, weshalb eine frühzeitige Entscheidung zu empfehlen ist, um einen reibungslosen Ablauf bei Antragstellung und späterer Vermarktung zu gewährleisten.
Höhe der THG-Prämie
Die Höhe der THG-Prämie ist unabhängig von Fahrzeuggröße, Alter, Verbrauch oder Jahresfahrleistung. Auch die Art des Strombezugs spielt bei der pauschalen Bescheinigung keine Rolle. Die Prämienhöhe richtet sich nach der Marktlage und dem Vergütungsmodell des jeweiligen Anbieters. Im Einführungsjahr lagen die Prämien häufig zwischen 250 und 400 Euro je Fahrzeug, für 2025 werden Beträge von etwa 80 bis 100 Euro erwartet. Ein Vergleich der Anbieter ist daher ratsam.
Prämie selbst beantragen und vermarkten: Fehlanzeige!
Grundsätzlich könnte man versuchen, die Bescheinigung selbst zu beantragen und zu vermarkten, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, als durch die Einschaltung externer Dienstleister, die entsprechende Bescheinigungen aufkaufen und vermarkten. In der Praxis ist dies aber nicht praktikabel, da Einzel-Quoten für ein E-Fahrzeug für die potenziellen Käufer administrativ sehr unattraktiv sind. Vielmehr werden regelmäßig Bescheinigungen in größeren Mengen aufgekauft, um die Flottenvorgaben zu erfüllen. Direktverträge sind für Einzelmengen aus einem E-Fahrzeug daher kaum möglich. Vielmehr bündeln externe Dienstleister als Aggregatoren viele Bescheinigungen und erzielen so überhaupt erst marktfähige Deals.
Hinzu kommen rechtliche und organisatorische Fallstricke. Der Antrag muss korrekt und fristgerecht beim Umweltbundesamt eingehen. Nach der Einreichung ist ein Wechsel der benannten dritten Person nicht möglich. Eine Weitergabe der Bescheinigung an einen Dienstleister ist danach ausgeschlossen. Wer selbst vermarktet, trägt außerdem Preisrisiko, Vertrags- und Abwicklungsaufwand und muss mit langen Abnahmezyklen rechnen. In Summe ist der Eigenweg für einzelne E-Fahrzeuge meist teurer, langsamer und unsicherer als der Weg über einen erfahrenen Pooling-Dienstleister.
Dies wird auch in den FAQ des Umweltbundsamtes zum Quotenhandel bestätigt: „Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Quotenverpflichtete bilaterale Verträge mit einzelnen Personen über geringe Strommengen schließen. Deshalb wurde die Möglichkeit des sog. „Poolings“ geschaffen, um den Aufwand für die beteiligten Personen, Unternehmen und die Behörden gering zu halten.“
Wichtige Frist 2025 für THG-Prämie
Der Antrag für das Jahr 2025 sollte unbedingt bis zum 15. November 2025 eingereicht werden. Danach ist eine Bescheinigung für das Jahr 2025 nicht mehr möglich, so dass auch die Treibhausgasminderungs-Quote nicht am Markt verkauft werden kann, um die THG-Prämie zu erhalten. Die Zeit bis zum Fristende drängt daher.
Weitere Vorteile von reinen E-Fahrzeugen
Elektroautos sind bei einer Erstzulassung bis Ende des Jahres 2025 noch bis einschließlich 2030 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Eine Verlängerung wird derzeit in Regierungskreisen diskutiert. Zusätzlich gelten bereits Entlastungen bei der Privatnutzung und Vorteile bei der Absetzung für Abnutzung. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Elektromobilität wirtschaftlich durch Subventionen attraktiver zu machen.
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